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   LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07 KR   

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https://dejure.org/2007,7898
LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07 KR (https://dejure.org/2007,7898)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.06.2007 - L 5 ER 158/07 KR (https://dejure.org/2007,7898)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - L 5 ER 158/07 KR (https://dejure.org/2007,7898)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit eines Aufnahmeverfahrens einer gesetzlichen Krankenversicherung für Neukunden; Notwendigkeit der Vorlage einer Kündigungsbestätigung beim Wechsel einer gesetzlichen Krankenversicherung; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverstoß von Krankenkassen bei Ausübung des Wahlrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 318
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - L 5 ER 57/06

    Erlöschen des gerichtlichen Rechtsschutzes in Wettbewerbsstreitigkeiten -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07
    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen sind in der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz geklärt (vgl. nur Beschluss des 1. Senats vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR; des erkennenden Senats zuletzt vom 14.06.2006 - L 5 ER 57/06 KR); hierauf nimmt der Senat weiterhin Bezug.

    Dies erscheint bei solchen Wettbewerbsstreitigkeiten angemessen, die in der Regel den gesamten Streit erledigen (Beschluss des Senats vom 14.06.2006 - L 5 ER 57/06 KR m.w.N.).

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07
    Dem Gesichtspunkt, dass Behörden aus rechtsstaatlichen Gründen gehalten sind, einstweiligen Anordnungen von sich aus ohne Vollstreckung nachzukommen, kommt in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu (vgl. BGH 22.10.1992 - IX ZR 36/92).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89

    Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07
    Die Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Untersagungsverfügung sowie die Androhung von Ordnungshaft - letzteres mit der Maßgabe, dass diese ggf. an einem der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zu vollziehen ist (vgl. BGH 16.05.1991 - I ZR 218/89) - beruht auf § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. §§ 928, 890 ZPO.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05

    Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Abwerbung - Möglichkeit der Gegenüberstellung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07
    Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten der gesetzlichen Krankenkassen sind in der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz geklärt (vgl. nur Beschluss des 1. Senats vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR; des erkennenden Senats zuletzt vom 14.06.2006 - L 5 ER 57/06 KR); hierauf nimmt der Senat weiterhin Bezug.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07

    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Wettbewerbsstreit zwischen Krankenkassen -

    Die Befugnis, an die Aufsichtsbehörde heranzutreten, bestehe neben der Möglichkeit des gerichtlichen Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz (Hinweis auf Landessozialgericht - LSG - Rheinland-Pfalz 21.6.2007 - L 5 ER 158/07 KR).

    Es fehlt nicht deshalb an dem erforderlichen Rechtsschutzinteresse, weil die Antragstellerin gehalten gewesen wäre, vor einem gerichtlichen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz die Aufsichtsbehörde anzurufen (so bereits Beschluss des Senats vom 21.6.07 - L 5 ER 158/07 KR; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER; vgl auch BSG 20.4.1988 - 3/8 RK 4/87, BSGE 63, 144, wo ohne nähere Problematisierung vom Rechtsschutzinteresse ausgegangen wurde).

    Die Krankenkassen erfahren bei ihrer Mitgliederwerbung Beschränkungen, die sich aus ihrer Pflicht zur Aufklärung, Beratung und Information der Versicherten (§§ 13-15 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB I -) sowie aus dem Gebot, bei der Erfüllung dieser und anderer gesetzlicher Aufgaben mit den übrigen Sozialversicherungsträgern zusammenzuarbeiten (§ 15 Abs. 3 SGB I; § 86 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X -), ergeben und unter Berücksichtigung auch von § 4 Abs. 3 SGB V ein Gebot der Rücksichtnahme auf die Belange der anderen Krankenversicherungsträger (vgl auch die "Gemeinsamen Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden") umfassen (Beschluss des Senats vom 21.6.2007 aaO).

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07

    Nichtanwendung des UWG bei Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen gesetzlichen

    Mit dem Sozialgericht und dem LSG für das Saarland (a. a. O.) hält der Senat zudem grundsätzlich die Einschaltung der Aufsichtsbehörde für vorrangig gegenüber dem Antrag auf Eilrechtsschutz (anders: LSG Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 28.5.2002 - L 5 B 29/02 KR ER; LSG Rheinland-Pfalz im Beschluss vom 21.6.2007 - L 5 ER 158/07 KR, jeweils ohne nähere Begründungen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 208/10
    Vor diesem Hintergrund haben die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in wettbewerbsrechtlich geprägten Streitigkeiten im Krankenversicherungsrecht regelmäßig den Regelstreitwert zugrunde gelegt, da das wirtschaftliche Interesse nicht zu beziffern ist (LSG Rheinland-Pfalz, 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR -,14.06.2006 - L 5 ER 57/06 KR -, 21.06.2007 - L 5 ER 158/07 KR -, 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR - LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06 KR -, LSG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - L 5 B 522/07 KR ER - LSG Hamburg, 18.09.2008 - L 1 B 139 und 149/08 ER KR - Thüringer LSG, 23.12.2009 - L 6 KR 331/09 ER -).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2008 - L 4 KR 2992/08

    Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, Verstoß gegen

    Das LSG Rheinland-Pfalz habe zutreffend dargelegt (Bezugnahme auf Beschluss vom 21. Juni 2007 - L 5 ER 158/07 KR = Breithaupt 2008, 163), dass die Androhung eines Ordnungsgeldes für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine Untersagungsverfügung sowie die Androhung von Ordnungshaft - letzteres mit der Maßgabe, dass diese gegebenenfalls an einem der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder zu vollziehen sei - auf § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. §§ 928, 890 ZPO beruhe.
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